Winterliches Mauern: Sicherheit und Vorschriften im Fokus

8 jan. 2025

Das Mauern während der Wintermonate bringt spezielle Herausforderungen mit sich – insbesondere bei Frost-Tau-Wechsel. Die Vorgaben der DIN EN 1996-2 NA definieren klar den Stand der Technik, um Schäden und Risiken zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Arbeiten bei Frost nur mit Schutzmaßnahmen (z. B. Einhausungen).

  • Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden, ebenso wenig wie Frostschutzmittel.

  • Frisches Mauerwerk muss vor Frost geschützt werden.

  • Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergearbeitet werden.

  • Schäden durch Frost müssen entfernt werden, bevor der Bau fortgesetzt wird.

  • Auftausalze sind nicht zulässig.

Wichtig zu wissen: Begriffe wie „Wintermörtel“ bedeuten nicht, dass dieser bei Frost verarbeitet werden darf. Auch wenn Hersteller eine Verarbeitung bis -6 °C angeben, müssen die Vorgaben der DIN-Norm eingehalten werden.

Zusätzlich gelten die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB Teil C). Maurerarbeiten bei Frost sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter besonderen Schutzmaßnahmen erlaubt.

Unser Tipp: Planen Sie im Winter mit Sorgfalt, schützen Sie Baustoffe und Mauerwerk – und halten Sie sich an die Vorgaben. So sichern Sie die Qualität und Langlebigkeit Ihrer Bauprojekte. Kalksandstein-Merkblatt als PDF anbei!

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