15 sep. 2023
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2023 wurden die energetischen Anforderungen an Gebäude weiter verschärft. So wurde der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert. Zur Planung und Nachweisführung bietet der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. eine einfach anzuwendende Berechnungshilfe an.
Das Nachweisprogramm zum Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) auf Grundlage von Microsoft-Excel® liefert eine Berechnungshilfe für den Nachweis von Wohngebäuden nach dem Monatsbilanzverfahren. So bleiben dem Nutzer aufwendige Rechenoperationen erspart, er braucht nur die spezifischen Gebäudedaten (Flächen, U-Werte) in den gelb markierten Feldern einzugeben und verschiedene begleitende Optionen auszuwählen. Wärmeverluste und -gewinne sowie der Primärenergiebedarf werden automatisch ermittelt und den zulässigen Werten gegenübergestellt. Die Anlagentechnik kann über das Diagrammverfahren oder das Tabellenverfahren berücksichtigt werden.
Das Programm wendet sich an Architekten, Ingenieure und Fachplaner für Wärmeschutz, die Nachweise entsprechend GEG erstellen. Es bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf schnelle und einfache Weise Variantenvergleiche durchzuführen und eignet sich daher auch sehr gut für die Vorplanung von Gebäuden zur Erarbeitung eines Energiekonzeptes.
Gegenüber der bisherigen Version 3.1 des KS-GEG-Nachweisprogramms wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Unter folgendem Link kann das Nachweisprogramm auf der Internetseite des Bundesverband Kalksandsteinindustrie heruntergeladen werden:
Quelle und weitere Informationen:
Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V.
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de