29 jun. 2022
Erweiterung der Unbedenklichkeitserklärung für unsere Produkte
Cirkel Pigmentzubereitungen erfüllen nun neben der wichtigen BfR-Empfehlung LII und der BfR-Empfehlung XXXVI wie auch der Code of Federal Regulations, Food and Drugs (FDA) zusätzlich die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung (SR 817.023.21).
Durch die Normierung in der Nestle Guidance Note of Packaging besitzt die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung Relevanz auch über die Landesgrenzen der Schweiz hinaus.
Fertigerzeugnisse hergestellt mit CIRCOLIT® und CIRCOSIL® dürfen in direkten Kontakt mit trockenen, feuchten und fettenden Lebensmitteln kommen.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und stehen Ihnen gerne für eine individuelle, technische Beratung zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Plattl • Produktmanager
Tel.: +49 (0) 2572 9231-200
E-Mail: michael.plattl@cirkel.de