Wärmeschutz mit Porenbeton - Bericht 29

20.02.2023

Der Porenbeton-BERICHT 29 informiert über die wesentlichen baulichen Wärmeschutzanforderungen an zu errichtende Gebäude und den Gebäudebestand nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020 inkl. Änderungen zum 1. Januar 2023). 

Im Detail erläutert werden der Wärmedurchgang durch Wandkonstruktionen aus Porenbetonmauerwerk (Bauteilflächen und Wärmebrücken) sowie die Wärmespeicherung und der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Berechnungsbeispiel) von Porenbetonmauerwerk.

Der Autor Prof. Dr.-Ing. Martin Homann stellt übersichtlich die Grundlagen und Ziele des GEG sowie die entsprechenden Nachweisverfahren für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude, kleine Häuser und Gebäude aus Raumzellen und für den Gebäudebestand vor. Bezug genommen wird dabei auch auf die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung, dass zu errichtende Wohngebäude energetisch so auszuführen sind, dass der auf die Gebäudenutzflache bezogene Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG nicht überschreitet.

Auf Grundlage geltender technischer Regeln wird dargestellt, wie im Außenwandbereich mit Porenbetonmauerwerk die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erfüllt werden können. Denn Porenbeton weist bei gleichzeitig hoher Festigkeit eine niedrige Wärmeleitfähigkeit, ein hohes Wärmespeichervermögen und eine hervorragende Wärmedämmung auf. In Kombination mit der Luftdichtheit der Außenwandkonstruktion bei gleichzeitiger Minimierung von Wärmebrückenverlusten bieten Gebäude aus Porenbetonmauerwerk alle Voraussetzungen für einen geringen Heizenergiebedarf und den Ausgleich von Schwankungen der Außen- zur Innentemperatur.

 Porenbeton-BERICHT 29, Ausgabe 2023, 46 Seiten, 4,6 MB

Quelle und weitere Informationen:

Bundesverband Porenbetonindustrie e.V.
Kochstraße 6-7
10969 Berlin
Tel. +49 (030) 25 92 82 14
E-Mail: info(@)bv-porenbeton.de
Web: www.bv-porenbeton.de

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